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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09   

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https://dejure.org/2010,28961
OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09 (https://dejure.org/2010,28961)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2010 - 4 L 219/09 (https://dejure.org/2010,28961)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 (https://dejure.org/2010,28961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage - zur Frage übergroßer Wohngrundstücke gemäß § 6c Abs 2 S 1 KAG ST

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 6c Abs. 2 S. 1 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt ( KAG LSA a.F.) in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen wegen Nichtigkeit der Neufassung des § 6c Abs. 2 S. 1 KAG LSA; Begrenzung des Umfangs von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Übergroße Wohngrundstücke gemäß § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 6c Abs. 2 S. 1 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt (KAG LSA a.F.) in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen wegen Nichtigkeit der Neufassung des § 6c Abs. 2 S. 1 KAG LSA; Begrenzung des Umfangs von ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 10/09

    § 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2010 (Az: LVG 10/09) erstreckt sich ausschließlich auf die durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 bewirkte Neufassung bzw. Modifizierung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA (juris: KAG ST) ab dem 1. Januar 2009 und erklärt nicht zugleich auch § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA (juris: KAG ST) in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung für mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig.

    Durch Urteil vom 16. Februar 2010 (Az: LVG 10/09) hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452) mit Art. 7 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt für unvereinbar und nichtig erklärt.

    Dies gilt schon deshalb, weil der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452) durch Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2010 (Az: LVG 10/09) für mit Art. 7 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt - Verf LSA - unvereinbar und nichtig erklärt worden ist (§ 50 LVerfGG i. V. m. § 41 Satz 1, 30 Abs. 2 LVerfGG).

    Diese Nichtigerklärung führt dazu, dass in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen die bis zum 31. Dezember 2008 geltende Fassung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA wieder anzuwenden ist (vgl. dazu auch Erlass des Ministeriums des Innern vom 25. Februar 2010 - Az: 33.3-10500/LVG 10/09 -); insbesondere hat § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA seine rechtliche Wirkung nicht auf der Grundlage des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtssatzes, dass die spätere Norm die frühere verdrängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - BVerwG 4 C 3.90 -, zit. nach juris) verloren.

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Diese Nichtigerklärung führt dazu, dass in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen die bis zum 31. Dezember 2008 geltende Fassung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA wieder anzuwenden ist (vgl. dazu auch Erlass des Ministeriums des Innern vom 25. Februar 2010 - Az: 33.3-10500/LVG 10/09 -); insbesondere hat § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA seine rechtliche Wirkung nicht auf der Grundlage des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtssatzes, dass die spätere Norm die frühere verdrängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - BVerwG 4 C 3.90 -, zit. nach juris) verloren.

    Eine solche - hier nicht bestimmte ausdrückliche - Aufhebungsregelung hätte den Willen des Gesetzgebers indiziert, dass er auf die vorgehende Gesetzesfassung wegen der ihr anhaftenden Fehler bzw. der Ungewissheit ihrer Gültigkeit auch in dem Fall, dass sich seine Neuregelung als ungültig erweisen sollte, nicht zurückgreifen will (vgl. zum Satzungsrecht: OVG Brandenburg, Urt. v. 29.08.2001 - 2 D 70/00.NE -, zit. nach juris; ferner zur Ersetzung von Bebauungsplänen: BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - BVerwG 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289).

    Im konkreten Fall hat § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA a. F. seinen Geltungsanspruch kraft schlichter Ersetzung erst mit der ab 1. Januar 2009 geltende Neuregelung verloren mit der Folge, dass ein Wiederaufleben der "alten" Rechtslage nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. hierzu VGH Bayern, Urt. v. 07.08.2006 - 1 N 03.3427 -, zit. nach juris; ferner BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - BVerwG 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08

    Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Die damit verbundene Herauslösung der vom Landesgesetzgeber geplanten Begrenzung auf Grundstücke "mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten" widerspricht auch nicht den allgemeinen Grundsätzen über die teilweise Nichtigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bzw. dem in § 139 BGB formulierten allgemeinen Rechtsgedanken, wonach die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit eines Gesetzes oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, davon abhängt, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2008 - BVerwG 9 B 40.08 -, zit. nach juris; OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 -).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).

    Folglich hat die Anwendung des § 6c Abs. 2 KAG LSA keinen Einfluss auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern setzt diese voraus (so schon OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, zit. nach juris).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Schließlich sind auch die vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, zit. nach juris, m. w. N.), dass die Feststellung der Unvereinbarkeit einer Norm mit der Verfassung die Verpflichtung des Gesetzgebers begründet, rückwirkend die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten, auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar; denn das Landesverfassungsgericht hat § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA n. F. nicht nur für unvereinbar mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erklärt und dem Landesgesetzgeber aufgegeben, in einem bestimmten Zeitraum die Rechtslage anzupassen, sondern die Neufassung des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Die damit verbundene Herauslösung der vom Landesgesetzgeber geplanten Begrenzung auf Grundstücke "mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten" widerspricht auch nicht den allgemeinen Grundsätzen über die teilweise Nichtigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften bzw. dem in § 139 BGB formulierten allgemeinen Rechtsgedanken, wonach die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit eines Gesetzes oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, davon abhängt, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2008 - BVerwG 9 B 40.08 -, zit. nach juris; OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2006 - 4 L 281/05

    Zur Einstufung eines mit einem Alten- und Pflegeheim bebauten Grundstücks als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).
  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 1 N 03.3427

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Im konkreten Fall hat § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA a. F. seinen Geltungsanspruch kraft schlichter Ersetzung erst mit der ab 1. Januar 2009 geltende Neuregelung verloren mit der Folge, dass ein Wiederaufleben der "alten" Rechtslage nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. hierzu VGH Bayern, Urt. v. 07.08.2006 - 1 N 03.3427 -, zit. nach juris; ferner BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - BVerwG 4 C 3.90 -, BVerwGE 85, 289).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2008 - 4 M 255/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 4 L 273/07

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Urt. v. 29.07.2009 - 4 L 345/08 - Beschl. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07 - Beschl. v. 23.11.2007 - 4 L 273/07 - Urt. v. 23.03.2006 - 4 L 281/05 - Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 -, alle zit. nach juris; Klausing, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1068h).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2000 - B 2 S 481/99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass § 6c Abs. 2 KAG LSA eine reine Billigkeitsvorschrift ist, bei deren Anwendung nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, sondern - wie im Übrigen bei allen abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen auch - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 -, juris, Rdnr. 53, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass für die Prüfung des Vorliegens eines sog. übergroßen Wohngrundstücks nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Gemäß § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA in der zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung geltenden Fassung des Änderungsgesetzes vom 6. Oktober 1997 (vgl. dazu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. vom 16. Februar 2010 - LVG 10/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 -, jeweils zit. nach JURIS) sind übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden, nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen.
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    c) Ein Erlassanspruch resultiert auch nicht deshalb aus Artikel 3 Abs. 1 GG, weil der Gesetzgeber in § 6 c Abs. 2 KAG LSA für die tatsächlich überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke aus Billigkeitsgründen (so ausdrücklich OVG LSA, Urt. v. 22.06.2010, 4 L 219/09, juris) die Erhebung eines nur verminderten Beitrages angeordnet hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

    Zwar sind nach § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (vgl. zur Anwendbarkeit der Norm in dieser Fassung OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22. Juni 2010 - 4 L 219/09 -, zit. nach JURIS) auch übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen werden, nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen.
  • VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 430/14

    Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    Denn ist das Ermessen intendiert, genügt es, wenn sich die Behörde - wie hier - bei ihrer Entscheidung an den insoweit maßgeblichen Aspekten orientiert, um einen Ermessengebrauch anzunehmen (vgl. OVG LSA, U. v. 07.06.2011 - 4 L 219/09 -, juris).
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